Förderwegweiser

Mein Projekt mit LEADER?

Sie haben eine Projektidee und sind sich nicht sicher, ob diese mit LEADER realisierbar wäre? Mit unserem Förderwegweiser können Sie testen, ob Ihr Projekt grundsätzlich zu LEADER passt.


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Wichtig ist, dass ihr Projekt in einer Gebietskulisse der Lokalen Aktionsgruppen liegt. Einen Überblick über die 20 lokalen Aktionsgruppen in Baden-Württemberg sowie Ihre Ansprechpartner vor Ort finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Förderwegweiser nur eine erste grobe Einschätzung ist und nicht die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement vor Ort ersetzt.

LEADER-Fördermöglichkeiten im Überblick

WER WIRD GEFÖRDERT?

In LEADER können insbesondere Privatpersonen, kleine Unternehmen, Vereine und Kommunen gefördert werden.

Ob Sie zu den möglichen Antragstellern gehören und welche Fördermöglichkeiten sich Ihnen bieten, können Sie im Förderwegweiser herausfinden.

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.
Zudem ist eine Förderung nur möglich, wenn ein Projekt den Zielen und Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe entspricht. Informationen zum REK erhalten Sie bei den Aktionsgruppen.
Ziel von LEADER ist es, kleinere Projekte zu fördern, weshalb die Obergrenze der förderfähigen Kosten bei 600.000 € liegt.

WAS WIRD ÜBER LEADER GEFÖRDERT?


In Baden-Württemberg ist die LEADER-Förderung in 6 verschiedene Fördermodule unterteilt.

In welchen thematischen Förderbereich Ihr Projekt passt, können Sie in unserem Förderwegweiser herausfinden!



Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert werden.
Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.
Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.
Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie Existenzgründung/Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum gefördert werden.
Im Modul 5 können nicht investive Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur gefördert werden.
Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.

FÖRDERSÄTZE

Die Fördersätze werden von den Aktionsgruppen festgelegt und betragen im Modul 1 bis zu 60%, im Modul 2 bis zu 40% (bei gemeinwohlorientierten Projekten bis zu 70%), im Modul 3 bis zu 95%, im Modul 4 bis zu 90%, im Modul 5 bis zu 60% und im Modul 6 bis zu 60%.


Detaillierte Informationen zu den Fördersätzen erhalten Sie bei Ihrer LEADER-Aktionsgruppe.

FÖRDERBUDGET


Insgesamt stehen in LEADER in der Förderperiode 2023-2027 bis zu 53 Millionen Euro der EU und des Landes zur Verfügung. Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel treffen die Aktionsgruppen vor Ort.

Regelmäßig werden durch die Aktionsgruppen Projektaufrufe gestartet, woraufhin Anträge zur Förderung eingereicht werden können. Die inhaltliche Ausgestaltung des Projektaufrufs, das zur Verfügung stehende Budget, die Fristen zur Einreichung von Projekten sowie den Termin der Auswahlsitzung bestimmt die Aktionsgruppe.



Im Rahmen einer Auswahlsitzung erfolgt die Bewertung der eingegangenen Projektanträge und das Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe entscheidet über die Förderung der beantragten Projekte.



Eine Förderung in LEADER ist nur möglich, wenn eine nationale, öffentliche Kofinanzierung vorliegt. Hierzu werden für private Vorhaben in den einzelnen Fördermodulen Landesmittel aus verschiedenen Quellen bereitgestellt. Bei öffentlichen Projekten ist keine zusätzliche Kofinanzierung aus Landesmitteln möglich, da bereits öffentliche Mittel in die Vorhaben einfließen, die somit als Kofinanzierung dienen.


Mehr Informationen zum LEADER-Verfahren finden Sie HIER.

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