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Projektumsetzung

Wenn Sie Ihre Bewilligung erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Projekt starten.

Wichtig ist, dass Sie Ihr Projekt genau so umsetzen, wie es bewilligt wurde. Änderungen am Projekt sind nach Bewilligung grundsätzlich nicht mehr möglich. Aus Ihrer Sicht (auch kleinere) notwendige Abweichungen müssen Sie unverzüglich - und noch bevor die Änderung umgesetzt wird - der Bewilligungsstelle mitteilen und sich die Änderung genehmigen lassen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein "Mehrgenerationenspielplatz" sollte laut Förderantrag unter anderem mit drei Balanciergeräten ausgestattet werden. Der Projektträger hat sich während der Umsetzung entschieden, nur ein Balanciergerät einzurichten und stattdessen die Sitzmöglichkeiten (Bänke und Tische) zu verbessern und zu erweitern. Der Projektträger ließ sich die Änderung aber nicht genehmigen. Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben durch die nicht ge-nehmigte Änderung "anders umgesetzt, als bewilligt wurde". Der Zuwendungsempfänger verlor dadurch einen erheblichen Teil seiner Zuwendung.

Da Ihr Vorhaben im Rahmen von LEADER gefördert wird, ist die Lokale Aktionsgruppe für die Auswahl und den Umfang der im Rahmen Ihres Budgets umzusetzenden Vorhaben zuständig. Ergeben sich wesentliche Änderungen im Rahmen der Projektdurchführung, wird die Lokale Aktionsgruppe ggfs. Beurteilen müssen, ob Ihr Vorhaben noch in Übereinstimmung mit dem Regionalen Entwicklungskonzept und den damit verbundenen Zielsetzungen verwirklicht wird. Gegebenenfalls wird die Aktionsgruppe erneut einen Beschluss über Ihr Vorhaben fassen müssen. Deshalb müssen Sie mit ihrem Anliegen grundsätzlich auch auf Ihre LEADER-Geschäftsstelle zugehen.

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