Symbolbild Vergabe

Hinweise zur Vergabe

Die Europäische Union legt großen Wert darauf, dass das Vergaberecht eingehalten wird.
Öffentliche Antragsteller (hierzu zählen nicht nur Kommunen, sondern in der Regel z.B. auch Kammern, wie die IHK, Kirchen usw.) sind in LEADER zur Anwendung des Vergaberechtes verpflichtet.

Achten Sie deshalb darauf, dass alle zur Prüfung des Vergaberechts erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind. Alle Entscheidungen müssen schriftlich fixiert sein. Wird das Vergaberecht nicht beachtet, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre gesamte LEADER-Förderung verlieren. Wichtige Hinweise hierzu gibt Ihnen das "Merkblatt Vergabe".

Hinweis für private und gewerbliche Antragsteller

  • Private und gewerbliche Antragsteller sollten bedenken, dass sie zwar in LEADER von Vergabevorschriften befreit sind. Dennoch müssen sie bei der Abrechnung ihres Zuschusses beachten, dass sie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der verwendeten Fördermittel nachweisen müssen. Deshalb empfehlen wir auch privaten und gewerblichen Antragstellern, sorgsam dass dieser Beweis angetreten werden kann. In der Regel ist dies am besten durch die Einholung von drei Angeboten möglich.

Was ist zu tun, wenn ich keine Vergleichsangebote nachweisen kann, weil nicht alle angeschriebenen Firmen ein Angebot abgegeben haben?

  • Es ist der Nachweis zu führen, dass das Mögliche versucht wurde, um mindestens drei Angebote von verschiedenen Firmen zu erhalten. Sofern zunächst nicht genügend Angebote eingehen, sind weitere Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Kann ich als öffentlicher Zuwendungsempfänger die erforderliche Ausschreibung schon vornehmen, wenn die Bewilligung noch nicht erteilt wurde und mit der Auftragsvergabe bis zum Vorliegen des Bewilligungsbescheides zugewartet wird?

  • Ja, aber es kann Probleme geben bezüglich der Fristen im Rahmen der Ausschreibung (Fristen, Angebotsbindung usw.).

Welche Unterlagen sind für die Vergabeprüfung erforderlich?

  • Zur Prüfung der Vergabe sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Auftragsübersicht
  • Ermittlung des Gesamtauftragswertes
  • Bekanntmachung der Ausschreibung / Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Alle Angebote
  • Leistungsbeschreibung
  • Niederschrift zum Eröffnungstermin
  • Nachweise über die Angebotsprüfung
  • Nachweise über die Vergabeentscheidung (z.B. Gemeinderatsprotokolle)
  • Zuschlags- bzw. Auftragsschreiben
  • Absageschreiben an unterliegende Bieter
  • Nachweise über die Einhaltung der Veröffentlichungsvorschriften
  • Vergabevermerk (inhaltlich lückenlose Vergabedokumentation)
  • Kopien der Nachtragsvereinbarungen und entsprechende Begründungen

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