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LEADER-Fördermöglichkeiten im Überblick
WER WIRD GEFÖRDERT?
In LEADER können insbesondere Privatpersonen, kleine Unternehmen, Vereine und Kommunen gefördert werden.
Befinden Sie sich unter den möglichen LEADER-Antragstellern?
Finden Sie mehr Informationen über unsere LEADER-Förderprogramm & Ihre persönlichen
Fördermöglichkeiten im FÖRDERWEGWEISER!
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das
Projekt in einem der 18 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.
Zudem ist eine Förderung nur möglich, wenn ein Projekt den Zielen und Handlungsfeldern des
Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe entspricht. Informationen zum REK erhalten Sie bei den
Aktionsgruppen.
Ziel von LEADER ist es, kleinere Projekte zu fördern, weshalb die Obergrenze der
förderfähigen Kosten bei 600.000 € liegt.
WAS WIRD ÜBER LEADER GEFÖRDERT?
In Baden-Württemberg ist die LEADER-Förderung in 6 verschiedene Fördermodule unterteilt.
In welchen thematischen Förderbereich Ihr Projekt passt, können Sie in unserem FÖRDERWEGWEISER herausfinden!
Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert
werden.
Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den
Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.
Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert
werden.
Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie
Existenzgründung/Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum
gefördert werden.
Im Modul 5 können nicht investive Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur gefördert
werden.
Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO
entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn
eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den
Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.
Mehr Informationen finden Sie in unserem FÖRDERWEGWEISER.
FÖRDERSÄTZE
Die Fördersätze werden von den Aktionsgruppen festgelegt und betragen im Modul 1 bis zu 60%, im
Modul 2 bis zu 40% (bei gemeinwohlorientierten Projekten bis zu 60%), im Modul 3 bis zu 95%, im Modul 4 bis zu 90%, im Modul 5 bis zu 60%
und im Modul 6 bis zu 60%.
Detaillierte Informationen zu den Fördersätzen erhalten Sie bei Ihrer LEADER-AKTIONSGRUPPE.
Weitere Informationen finden Sie im FÖRDERWEGWEISER.
FÖRDERBUDGET
Insgesamt stehen in LEADER bis zu 84 Millionen Euro der EU und des Landes zur Verfügung. Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel treffen die Aktionsgruppen vor Ort.
Regelmäßig werden durch die Aktionsgruppen Projektaufrufe gestartet, woraufhin Anträge zur Förderung eingereicht werden können. Die inhaltliche Ausgestaltung des Projektaufrufs, das zur Verfügung stehende Budget, die Fristen zur Einreichung von Projekten sowie den Termin der Auswahlsitzung bestimmt die Aktionsgruppe.
Im Rahmen einer Auswahlsitzung erfolgt die Bewertung der eingegangenen Projektanträge und das Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe entscheidet über die Förderung der beantragten Projekte.
Eine Förderung in LEADER ist nur möglich, wenn eine nationale, öffentliche Kofinanzierung vorliegt. Hierzu werden für private Vorhaben in den einzelnen Fördermodulen Landesmittel aus verschiedenen Quellen bereitgestellt. Bei öffentlichen Projekten ist keine zusätzliche Kofinanzierung aus Landesmitteln möglich, da bereits öffentliche Mittel in die Vorhaben einfließen, die somit als Kofinanzierung dienen.
Mehr Informationen zum LEADER-Verfahren finden Sie HIER.