Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der LEADER-Förderung in Kraft getreten

Am 14. September 2015 trat die neue VwV LEADER in Kraft. Damit existiert nun eine eigenständige Regelung der Fördermöglichkeiten und Fördermodalitäten für das LEADER-Programm in Baden-Württemberg. Davon profitieren 18 sogenannte Aktionsgruppen.
 
Mit insgesamt 7 Fördermodulen konnte das Förderspektrum im Vergleich zur zurückliegenden Förderperiode deutlich erweitert werden und eröffnet den Aktionsgruppen größere Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume als bisher. In den Aktionsgebieten wurde dies mit Freude und Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Alle Beteiligten warten nun gespannt auf die ersten Projekte der neuen Förderperiode.

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